Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz wird bei zahlreichen Plan- und Antragsverfahren beteiligt. Bei Planungen und Bauvorhaben müssen die Belange des Wasser- und Bodenschutzes berücksichtigt werden. Beispielhaft sind die folgenden Verfahren zu nennen:
Dabei ist die Lage des Vorhabens z. B. an einem Gewässer oder in einem Schutzgebiet ebenso zu beurteilen wie etwa die Entwässerung oder geplanter Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. In einigen Fällen ist auch die vorherige Nutzung des Grundstückes im Hinblick auf Bodenverunreinigungen und altlastenverdächtige Flächen zu betrachten. Immer größere Bedeutung gewinnt der Bodenschutz, hier insbesondere die Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen.
Als Bauherr oder Planer können Sie Ihr Projekt gerne vorab mit der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz abstimmen.
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Thomas Buch | 06031 83-4400 | 06031 83-914400 | 220 | |
Peter Girschick | 06031 83-4416 | 06031 83-914416 | 228 | |
Martin Eismann | 06031 83-4415 | 06031 83-914415 | 230 | |
Marion Richter | 06031 83-4405 | 06031 83-914405 | 225 |