Verbotene Waffen & Gegenstände

Was "verbotene Waffen" und "verbotene Gegenstände " sind, ist im Waffengesetz geregelt (siehe Link bei "Rechtliche Grundlagen").

Ohne Erlaubnis des Bundeskriminalamtes ist unter anderem der Umgang mit folgenden Sachen / Gegenständen verboten:

  • Butterflymesser ab einer Klingenlänge von 42mm und einer Klingenbreite ab 11 mm)
  • Faustmesser (Ausnahme für Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen)
  • Fallmesser
  • Springmesser (Klinge springt vorne aus dem Griff unabhängig von Klingenlänge)
  • Springmesser (Klinge über 8,5 cm und springt seitlich aus dem Griff
  • Elektroimpulsgeräte (ohne entsprechende Unbedenklichkeitskennzeichnung und als andere Gegenstände getarnte (z.B. als Taschenlampe))
  • Wurfsterne

 

Rechtliche Grundlagen

Waffengesetz

https://www.bka.de/DE/Service/FAQs/Waffenrecht/waffenrecht_node.html

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr für persönliche Vorsprachen (ohne Termin)

Zahlungsmöglichkeiten: EC-Karte mit PIN 

Eine Terminvereinbarung ist auch weiterhin nötig für:

  • Waffenabgaben
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • mehr als zwei Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen etc.)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
N. Silberling 06042 989-2525 06042 989-492525 39 E-Mail
Elisabeth Marschall 06042 989-2528 06042 989-492528 42 E-Mail
Nicole Voigtsberger 06042 989-2527 06042 989-492527 42 E-Mail
A. Fischer 06042 989-2529 06042 989-492529 41 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten