Waffenhandel, Munitionshandel
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Handel mit Schusswaffen und/oder Munition keine allgemeine Gewerbefreiheit. Das Waffengesetz (WaffG) sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine verwaltungsrechtliche Erlaubnis vor. Diese wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Waffenbehörde auf Antrag erteilt.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelslizenz / Munitionshandelslizenz
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO in Verbindung mit der Schuldnerverzeichnisverordnung durch den Antragsteller (beim zuständigen Amtsgericht einzuholen)
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde durch eine theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese Fachkunde braucht gemäß § 22 Abs. 1 WaffG nicht nachzuweisen, wer als Büchsenmacher die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Die Prüfung kann erst abgenommen werden, wenn die zuständige Erlaubnisbehörde die Antragsunterlagen der Industrie- und Handelskammer übermittelt hat.
- Nachweise über die waffenrechtlich vorgeschriebene sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr zur Erteilung der Waffenhandelserlaubnis / Munitionshandelserlaubnis beträgt aktuell zwischen 250,00 € und 750,00 €.
Besonderes
Die Waffenbehörde prüft, ob folgende Voraussetzungen vorhanden sind:
- Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 WaffG durch Einholung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, dem Landesamt für Verfassungsschutz, dem Landeskriminalamt.
- Anhörung der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr für persönliche Vorsprachen (ohne Termin)
Zahlungsmöglichkeiten: EC-Karte mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist auch weiterhin nötig für:
- Waffenabgaben
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- mehr als zwei Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen etc.)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Dokumente
Anschrift (Besucher)
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 |