Den Fischfang darf nur derjenige ausüben, der eine Fischerprüfung abgelegt und einen gültigen Fischereischein hat. Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde durchgeführt. Fischereischeine werden im Wetteraukreis durch die jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen erteilt.
Prüfungstermine Fischerprüfung:
Zur Zeit ist keine weitere Fischerprüfung für 2020 vorgesehen.
Auszug aus den wesentlichen Gebühren im Fischereirecht.
Stand: 01. Juli 2014
40,00 Euro Fischereiprüfung
18,00 Euro Anzeige und Prüfung Fischereipachtvertrag
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Hans Hess | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 40 | |
Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 06042 989-492528 | 41 | |
Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 | |
Nico Silberling | 06042 989-2526 | 06042 989-492526 | 42 |