Hilfe zur Pflege

Für pflegebedürftige Menschen, die nicht gesetzlich oder privat pflegeversichert sind, können Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden. Dies gilt auch für versicherte Personen, bei denen die gezahlten Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichend sind. Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht bei stationärer Versorgung in einem Pflegeheim und auch bei häuslicher Pflege, sofern Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Personen zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreichend sind. 

Näherer Informationen finden Sie auch bei Ambulante Pflege und Heimpflege in Alten- und Pflegeinrichtungen 

Benötigte Unterlagen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Geschäftszimmer Pfingstweide 7 06031 83-3928 06031 83-913928 03 E-Mail
Geschäftszimmer Berliner Straße 31 06042 989-3421 06042 989-493434 16 E-Mail

Zuständig

Soziale Hilfen Ost/West