E-Government bedeutet "die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien."
Quelle: Die so genannte "Speyerer Definition"
Nutzen
... für die Bürgerinnen und Bürger
... für die Wirtschaft
... für die Verwaltung
In unserer Kreisverwaltung werden laufend Prozesse auf ihre Eignung zur Umstellung von der konventionellen, meist papiergestützten auf eine elektronische Abwicklung auf den Prüfstand gestellt. Voraussetzung für eine Umstellung ist dabei die technische, organisatorische, rechtliche und (daten-)sichere Machbarkeit auf der einen und ein positives Nutzen- und Aufwands-Ergebnis auf der anderen Seite.
Auf diese Weise wurden in den letzten Jahren unter anderem folgende Projekte verwirklicht:
Eine Übersicht über unsere Online-Dienstleistungen finden Sie hier.
Die erfolgreiche verwaltungsweite Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung ("Rechnungsworkflow") ist eines unserer Leuchtturmprojekte.
Das Projekt wurde 2015 mit dem deutschlandweit ausgeschriebenen Innovationspreis der Firma INFOMA ausgezeichnet. Eine ausführliche Beschreibung können Sie sich nachfolgend herunterladen, sie ist die Grundlage für einen Presseartikel in der Fachzeitschrift "innovative Verwaltung" vom März 2016:
Gerade bei diesem Projekt hat sich wiederum gezeigt, eine wichtige Bedingung, damit das volle Potenzial einer solchen Umstellung ausgeschöpft werden kann, ist: Geschäftsprozesse müssen vor der Umstellung auf den Prüfstand gestellt und bezüglich Effektivität und Effizienz optimiert werden.
Die Kombination optimierter Geschäftsprozesse (Verwaltungsabläufe) und IT-Unterstützung kann in der modernen Verwaltung ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.
Geplante Projekte
u. v. m.
Kurz
E-Government ist eine Herausforderung für die nächsten Jahre