Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung als unmittelbar geltendes Recht. Auch Vereine sind betroffen und stehen vor der Aufgabe, die "DSGVO" rechtskonform umzusetzen. Für viele Betroffene ist dieses Thema Neuland.
Sie fragen sich:
Insbesondere ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die keine entsprechende Hilfestellung über Dachverbände erhalten, benötigen Unterstützung.
Wir vermitteln Ihnen gerne Kontakte und weiterführende Informationen.
Ihr Ansprechpartner bei der Aufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – HBDI
Informationen, Checklisten, Mustervorlagen: