Die Fachstelle Aufenthaltsrecht ist zuständig für die Regelung des Aufenthaltes ausländischer Staatsangehöriger - sowohl für Drittstaatsangehörige als auch für EU-Bürger.
Die gesetzlichen Bestimmungen vorrangig des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Freizügigkeitsgesetzes (FreizügG/EU) und des Asylgesetzes (AsylG) führen die Mitarbeiter/innen aus. Sie entscheiden auf Grundlage der Gesetze über den Verbleib in Deutschland, aber auch über die Beendigung.
Die Fachstelle Aufenthaltsrecht berät und betreut ihre Kunden mit dem Ziel, deren rechtlichen Status schnellstmöglich zu klären und die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen.
Um Ihr Anliegen bei der Fachstelle Aufenthaltsrecht zu klären, bitten wir Sie rechtzeitig einen Termin anzufragen.
Termine können online per E-Mail angefragt werden.
Bitte teilen Sie uns in Ihrer Terminanfrage Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift und Ihre Präferenzen (Uhrzeit, Tageszeit) mit. Wir werden versuchen, diese möglichst zu berücksichtigen.
Wir übersenden Ihnen eine Terminbestätigung mit entsprechendem Merkblatt, das die erforderlichen Unterlagen auflistet.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des hohen Aufkommens sind kurzfristige Termine nicht möglich.