Um den Titel „Fairtrade Kreis“ tragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Kreistagsbeschluss, den Titel Fairtrade Kreis anzustreben und bei allen Ausschusssitzungen und im Landratsbüro Fairtrade Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel auszuschenken
- Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe
- Angebot von mindesten zwei Produkten aus fairem Handel in mindestens 40 Einzelhandelsgeschäften und 20 Floristen oder Cafés und/oder Restaurants
- Die Verwendung von fair gehandelten Produkten in mindestens je zwei öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Vereinen und Kirchen) sowie Durchführung einer attraktiven Bildungsveranstaltung je einmal pro Jahr
- Pressearbeit über den Weg zum „Fairtrade Kreis“
Nach Erfüllung der Kriterien wird der Titel zunächst für zwei Jahre vergeben. Danach ist eine Re-Zertifizierung notwendig.