Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.
Wichtiger Hinweis zur Covid-19-Pandemie:
Die Nutzung der Sporthallen ist unter Einhaltung der aktuell bestehenden Landesvorgaben für den Vereinssport möglich, sofern keine anderslautenden Vorgaben durch das Land Hessen gelten.
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Maren Walinski | 06031 83-5716 | 06031 83-915716 | 5 |
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Manfred Kraft | 06031 83-6214 | 06031 83-916214 | I.15 |