Maßnahmenplanung in FFH-Gebieten

Der bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung verdankt die Wetterau seine reiche Naturausstattung. Insgesamt ca. 6.000 Hektar konnten als sogenannte Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete der Europäischen Kommission gemeldet werden und sind jetzt Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Nunmehr gilt es, nach den Vorgaben der Richtlinien die Gebiete zu sichern und die vorkommenden Lebensraumtypen und Arten zu schützen. Für die inhaltliche Ausgestaltung des Gebietsschutzes spielt die Maßnahmenplanung eine wesentliche Rolle.

Warum werden Maßnahmenpläne erstellt?
Für jedes FFH-Gebiet gibt es Erhaltungsziele, die sich an den im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten orientieren. Hierfür sind die geeigneten Maßnahmen in Plänen festzulegen. Der Maßnahmenplan schafft Klarheit, was konkret notwendig ist, um die im Gebiet geltende Zielsetzung zu erreichen. Da nicht alle Flächen in einem Gebiet von gleich großer Bedeutung für die Erreichung der Erhaltungsziele sind, bildet die Maßnahmenplanung für die Verwaltung auch die Grundlage für eine Prioritätensetzung beim Einsatz knapper Mittel.

Wer stellt die Maßnahmenpläne auf?
Verantwortlich für die Aufstellung der Maßnahmenpläne sind die oberen Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel. Im Auftrag der Regierungspräsidien werden die Offenlandgebiete von den Landwirtschaftsbehörden und die Waldgebiete vom örtlich zuständigen Forstamt (Landesbetrieb Hessen-Forst) beplant. Diese Zuständigkeiten gelten auch für die nachfolgende Gebietsbetreuung und damit in erster Linie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Wie werden die Grundeigentümer und Nutzer beteiligt?
Die Erhaltung der FFH-Gebiete funktioniert nur mit den auf der Fläche wirtschaftenden Eigentümern und Nutzern. Schon der Planungsprozess ist daher in großem Umfang auf die Mitwirkung aller Beteiligten ausgelegt. Bereits in der Palanungsphase werden die Landnutzer kontaktiert und können ihre Interessen und Ziele einbringen. Bei der Entwurfserstellung werden,  falls erforderlich und gewünscht, zusätzlich Einzelgespräche mit den Flächeneigentümern und Nutzungsberechtigten geführt. Der fertige Entwurf des Maßnahmenplanes wird im Rahmen eines Präsentationstermins allen Beteiligten dargestellt und erläutert. Änderungswünsche werden hier aufgenommen und, falls möglich, eingearbeitet.

Wie verbindlich sind die Inhalte des Maßnahmenplans für den Eigentümer?
Der Maßnahmenplan entfaltet keine unmittelbare Verbindlichkeit für den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten etwa in dem Sinne, dass die geplanten Maßnahmen verpflichtend durchzuführen wären. Dies erfolgt erst durch eine konkrete vertragliche Vereinbarung, welche allerdings hier planerisch vorbereitet wird.

Für welche Gebiete werden zur Zeit vom Fachdienst Landwirtschaft Mittelfristige Maßnahmenpläne erstellt?

  • Basaltmagerrasen am Rande der Wetterauer Trockeninsel

Für die Gebiete

  • Geißberg bei Ortenberg
  • Salzwiesen bei Rockenberg
  • Wacholderheide und Streuobstwiese bei Hoch-Weisel
  • Hegwaldseifen bei Ober-Seemen
  • Merkenfritzbachaue bei Gedern
  • Beunebachtal bei Ober-Wöllstadt
  • Übungsplatz bei Ockstadt  
  • Seemenbachtal bei Nieder-Seemen

ist die Maßnahmenplanung bereits abgeschlossen.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

umweltministerium.hessen.de  

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