Ehrungs- und Ordensangelegenheiten

Tag für Tag erbringen viele Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreises außerhalb ihrer beruflichen oder privaten Verpflichtungen ehrenamtliche Leistungen. Ohne ihr Engagement wäre das Leben in unserem Landkreis unvorstellbar.

Um die freiwillige Arbeit mehr in die Öffentlichkeit zu rücken und ihr den gebührenden Respekt zu verleihen, zeichnet der Wetteraukreis regelmäßig Menschen oder Vereinigungen aus, die sich innerhalb des Kreises ehrenamtlich engagieren.

Durch Ehrungen und Orden als höchste Form der staatlichen Anerkennung für herausragende Dienste um das Gemeinwohl soll den freiwilligen Helferinnen und Helfern der Respekt und der Dank zugesprochen werden, der ihnen gebührt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen.

 

Übersicht der möglichen Ehrungen:

Der Bürgerpreis Oberhessen ehrt jährlich herausragendes Engagement von Personen, Initiativen, Vereinen und Unternehmen. Mit dem Preis werden die Menschen hervorgehoben, die sich in der Wetterau ehrenamtlich für die Gesellschaft stark machen und sich für andere einsetzen.

Auszeichnungen erfolgen in folgenden Wettbewerbskategorien:

Alltagshelden: Die Kategorie würdigt Personen, Initiativen, Vereine oder Unternehmen, die sich freiwillig in ihrem Lebensumfeld engagieren.

Lebenswerk: Mit dem Preis werden Personen geehrt, die sich mindestens 25 Jahre ehrenamtlich eingesetzt haben.

Engagierte unter 30: In der Kategorie werden Personen unter 30 Jahren ausgezeichnet, die sich freiwillig in Initiativen oder Vereinen engagieren.

Zuständigkeit: Stiftung der Sparkasse Oberhessen

Weitere Informationen

Die E-Card beantragen können alle im Wetteraukreis engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich seit drei Jahren, oder seit Beginn/Gründung einer Initiative oder eines Vereins, für durchschnittlich mindestens fünf Stunden wöchentlich für das Gemeinwohl engagieren und dafür keine Aufwandsentschädigungen (Pauschalen oder Sitzungsgeld) erhalten.

Zuständigkeit:  Koordinierungszentrum für Bürgerengagement (FB 4)

Hierfür gelten folgende Richtlinien.

Der Ehrenbrief des Landes Hessen ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten, die für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft vergeben wird.

Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise voraus.

Zuständigkeit: Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht

Weitere Informationen

Um das langjährige ehrenamtliche und kulturelle Wirken von Gesang- und Sportvereinen zu würdigen, verleiht der Hessische Ministerpräsident Sport-, Gesang- und Musikvereinen in Hessen die Silberne und Goldene Ehrenplakette.

Voraussetzung für die Verleihung der Silbernen Ehrenplakette ist das mindestens 100-jährige Bestehen des Vereins. Die Silberne Ehrenplakette wird einmalig verliehen. Das außergewöhnlich lange Bestehen eines Vereins (ab 200 Jahre) kann darüber hinaus mit der „Goldenen Ehrenplakette“ gewürdigt werden. Die Verleihung der Ehrenplakette erfolgt auf Antrag des betreffenden Vereins, seiner Landesorganisation, einer Gemeinde, Stadt oder eines Kreises.

Zuständigkeit:  Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht

Hierfür gelten folgende Richtlinien.

 

Um die Arbeit der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie ihre Leistungen um den Brandschutz im Land Hessen anzuerkennen und zu würdigen, können verschiedene Ehrenzeichen, Medaillen und Ehrennadeln verliehen werden.

  • Das Brandschutzehrenzeichen in Silber, Gold und als Goldenes Brandschutzehrenzeichen am Band
  • Das Brandschutzverdienstzeichen in Bronze, Silber und Gold sowie als Silbernes und Goldenes Steckkreuz für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung
  • Die Silbernen Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes
  • Die Goldene Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes beim Übertritt in die Ehren-und Altersabteilung
  • Die Ehrenmedaille des Bezirksfeuerwehrverbandes in Bronze, Silber, Gold sowie Gold am Bande
  • Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber, Bronze oder Gold
  • Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille

Zuständigkeit: Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz

Als Dank und Anerkennung für die Arbeit in den Kinder- und Jugendfeuerwehren können verschiedene Medaillen und Ehrennadeln verliehen werden.

  • Die Florian-Medaille der Hessischen Jugendfeuerwehr in Silber, Bronze und Gold als Dank und Anerkennung für die Arbeit in den Jugendfeuerwehren verliehen.
  • Die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber und Gold
  • Kinderfeuerwehr-Medaille Hessen in Bronze, Silber sowie Gold in Anerkennung der Verdienste in der Arbeit für die Kinderfeuerwehren

Zuständigkeit: Kreisjugendfeuerwehrwart

Mit dem Hessischen Verdienstorden werden hervorragende Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung gewürdigt, unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit.

Den Hessischen Verdienstorden gibt es in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt.

Zuständigkeit: Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht

Weitere Informationen

Die Juleica ist in erster Linie für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Sie kann aber auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter/innen tätig werden.

Die/der Jugendleiter/-in muss mindestens 16 Jahre alt sein, eine Jugendleiter-Ausbildung mit mindestens 40 Zeitstunden absolviert haben und einen gültigen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« erbringen.

Zuständigkeit: Fachdienst Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe (FD 3.3.3)

Weitere Informationen

Die Katastrophenschutz-Medaille kann an Angehörige staatlich anerkannter Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Katastrophenschutz im Lande Hessen in drei Stufen verliehen werden

  • Stufe I: Die Bronzene Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 10-jährige aktive Dienstzeit und / oder wesentliche Verdienste im Katastrophenschutz
  • Stufe II: Die Silberne Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit und / oder hervorragende Dienste im Katastrophenschutz
  • Stufe III: Die Goldene Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 40-jährige aktive Dienstzeit und / oder besonders mutiger und entschlossener Einsatz im Katastrophenschutz unter Einsatz von Leib und Leben

Zuständigkeit: Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz (FD 2.3.6)

Hierfür gelten folgende Richtlinien.

Die Pflegemedaille des Landes Hessen ist eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht wird.

Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben.

Weitere Kriterien sind:

  • Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben
  • Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein
  • Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen

Zuständigkeit: Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht

Hierfür gelten folgende Richtlinien.

Mit dem Sozialpreis soll als sichtbares äußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung beispielhaftes soziales Engagement ausgezeichnet werden. Dieses Engagement wird oft unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste der Menschen erbracht.

Insbesondere sollen der herausragende Einsatz bzw. wegweisende Projekte auf dem Gebiet der Arbeit und Zusammenarbeit mit Senioren, mit Jugendlichen, im Hospizbereich, mit kranken Menschen, mit Menschen mit Behinderung und mit sozial benachteiligten Menschen im Wetteraukreis geehrt werden.

Zuständigkeit: Erste Kreisbeigeordnete/r sowie Fachdienst Soziale Hilfen (FD 3.4)

Hierfür gelten folgende Richtlinien.

Der Wetteraukreis stiftet zur Anerkennung für ein besonders herausragendes ehrenamtliches Engagement auf dem Gebiet des Sports den „Sportehrenpreis“.

Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, die außerordentliche sportliche Leistungen mit Vorbildfunktion erbracht und Maßstäbe gesetzt haben sowie ehrenamtliche Mitglieder in Verbänden und Vereinen, die dort ohne große öffentliche Darstellung mit außerordentlichem Engagement tätig sind.

Zuständigkeit: Fachdienst Strukturförderung (FD 4.1.1)

Hierfür gelten folgende Richtlinien.

Zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen und zur Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport in Hessen wurde die Sportplakette des Landes Hessen gestiftet. Die höchste sportliche Auszeichnung des Landes Hessen wird jährlich verliehen:

  • an bis zu zehn Personen oder Mannschaften, die nach internationalen und nationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind,
  • an bis zu fünf Personen, die als Trainerin oder Trainer herausragende Erfolge auf nationaler und internationaler Ebene erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind,
  • an bis zu fünf Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen und Verbänden insbesondere um die Jugend- oder Breitenarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben.

Darüber hinaus können mit der Sportplakette in Gold Personen, die sich durch ihr erfolgreiches und Beispiel gebendes Wirken in einzigartiger Form um den Sport in Hessen verdient gemacht haben, besonders geehrt werden.

Zuständigkeit: Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht

Hierfür gelten folgend Richtlinien.

Der Wetteraukreis anerkennt seine Verantwortung, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Funktionsfähigkeit unseres Ökosystems beizutragen. Diese Verantwortung fordert eine Politik, die mit dazu beiträgt, Schadstoffe aus Luft, Wasser und Boden fernzuhalten, das Klima zu schützen und Lebensräume in ihrer Funktionsfähigkeit zu fördern und zu erhalten. Der Kreis ist dabei auf das ehrenamtliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Er stiftet deshalb zur Förderung von Einzelpersonen, Vereinen, Unternehmen und Kommunen, die sich vorbildlich und beispielhaft um die Entlastung oder Förderung unserer natürlichen Umwelt verdient gemacht haben, den Umweltschutzpreis und die Belobigung des Wetteraukreises.

Zuständigkeit: Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege (FD 4.1.2)

Hierfür gelten folgende Richtlinien.

Der Verdienstorden, umgangssprachlich auch als Bundesverdienstkreuz bezeichnet, wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.

Zuständigkeit: Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht

Weitere Informationen

Der Wetterauer Kulturpreis, gestiftet zur Förderung von Künstlerinnen, Künstlern sowie Ensembles, wird für hervorragende Leistungen aus den Fachgebieten der bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Theaters, der Fotografie und des Films, der Kleinkunst sowie der regionalen Geschichte an Personen verliehen, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Wetteraukreises haben oder mit ihren kulturellen Leistungen im Wetteraukreis wirken.

Zuständigkeit: Fachdienst Kommunikation

Hierfür gelten folgende Richtlinien.

Benötigte Unterlagen

Entsprechende Anregungen können formlos an den Fachdienst heran getragen werden - aus den Unterlagen sollte jedoch hervorgehen, von wann bis wann sich die vorgeschlagene Person in welcher Funktion welche Verdienste erworben hat. 
 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Anita Graf 06031 83-4112 125 E-Mail

Zuständig

Recht und Kommunalaufsicht