Direktzahlungen

Am 1. Januar 2015 ist die Reform der europäischen Agrarpolitik in Kraft getreten. Für die landwirtschaftlichen Betriebe ergaben sich daraus weitreichende Veränderungen. Die Reform brachte den Landwirten zwei wesentliche Neuerungen:

Die bisher an die Produktion, z.B. von Getreide oder Raps, gekoppelten EU-Direktzahlungen werden nicht mehr an die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen gekoppelt. Damit können Landwirte die Produkte erzeugen, die am Markt nachgefragt werden.

Die zweite wesentliche Auswirkung der EU-Agrarreform ist die Verknüpfung der Förderung mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch und Tier, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Meldungen von Krankheiten und Tierschutz, die Einhaltung der so genannten "Cross-Compliance-Verpflichtungen?.

Mit dem gemeinsamen Antrag erhalten die hessischen Landwirte jeweils Ende März die Antragsunterlagen zur Aktivierung der Zahlungsansprüche. Mit dem Antrag können auch weitere sonstige flächenbezogene Fördermaßnahmen des Entwicklungsplanes wie z.B. AGZ und HALM beantragt werden.

Der Link zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht Ihnen für weitere Informationen und den entsprechenden Rechtsgrundlagen zur Verfügung.

Vordrucke und Infos die den Gemeinsamen Antrag Flächen betreffen, finden Sie auf der Seite der WI-Bank.

Quelle: HMUKLV, 2015

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Tamara Clöß 06031 83-4205 06031 83-914205 05 E-Mail
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Julian Storck 06031/83-4219 06031 83-914219 05 E-Mail

Zuständig

Landwirtschaft