Betrieb von Tatoo-, Piercing- oder Nagelstudio oder Podologie-Praxis

Mitteilung an das Gesundheitsamt

Angaben zur meldenden Person

Angaben zur Einrichtung

Gemäß § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) habe ich als Betreiber eröffnet oder plane zu eröffnen oder zu schließen:

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