Behörde

Kfz-Zulassung

Bei Behörden erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Behörde.

Benötigte Unterlagen

Kopfbogen der Behörde

Besonderes

Unterschrifterfordernis: Landrat, Bürgermeister, Hauptamtlicher, Vertretungsbefugter Kraft Amt (Hauptamtsleiter), etc.

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten