Eingetragene Genossenschaft

Kfz-Zulassung

Bei einer eingetragenen Genossenschaft (eG) erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Betriebssitz.

Benötigte Unterlagen

Auszug aus dem Genossenschaftsregister und ggf. Satzung

Besonderes

Unterschrifterfordernis: siehe Genossenschaftsregister, alle Vorstandsmitglieder, es sei denn, dass laut Satzung ein Mitglied genügt

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten