Einzelgewerbetreibende

Kfz-Zulassung

Bei Einzelgewerbetreibenden erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen des Gewerbetreibenden und die Adresse des Gewerbes

Benötigte Unterlagen

Gewerbeanmeldung und Ausweis

Besonderes

Unterschrift des Gewerbetreibenden

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelgenheiten