Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)

Kfz-Zulassung

Bei Freiberuflern erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen des Freiberuflers und die Anschrift der Kanzlei, Praxis etc.

Benötigte Unterlagen

Briefkopf, Stempelaufdruck, Bescheinigung der Rechtsanwalts- oder Ärztekammer, etc. und Ausweis

Besonderes

Unterschrifterfordernis: Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, etc.

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten