GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e. K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften)

Kfz-Zulassung

Bei einer GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e.K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften) erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Betriebssitz lt. HRA und Gewerbeanmeldung.
Diese kann auch auf eine nichtselbstständige Betriebsstätte erfolgen.

Hinweis:
Zulassung GmbH oder UG mit Zusatz in Gründung: Notariell beurkundeter Vertrag der Gesellschafter und Gewerbeanmeldung.

Benötigte Unterlagen

Handelsregisterauszug (HRA) und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug

Besonderes

HRA und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten