Kirchen- oder Religionsgemeinschaften

Kfz-Zulassung

Bei Kirchen- oder Religionsgemeinschaften erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Gemeinschaft.

Benötigte Unterlagen

Kopfbogen, Ausweis des Verantwortlichen

Besonderes

Unterschrifterfordernis: Verantwortlicher (Pfarrer, Abt, etc.), Siegel des Pfarramtes

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten