Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Sparkassen, etc.) bzw. Stiftung

Kfz-Zulassung

Bei Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Sparkassen, etc.) bzw. Stiftung erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Körperschaft oder Anstalt.

Benötigte Unterlagen

Satzung und ggf. Geschäftsordnung

Besonderes

Unterschriftserfordernis: siehe Satzung; Vorstand, es sei denn, dass dies durch die Geschäftsordnung anderes geregelt ist

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten