Parteien oder Gewerkschaften

Kfz-Zulassung

Bei Parteien oder Gewerkschaften erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Partei oder Gewerkschaft laut Satzung.

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Benötigte Unterlagen

siehe Satzung

Besonderes

Unterschrifterfordernis: siehe Satzung

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten