Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Kfz-Zulassung

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen eines Gesellschafters (benannter Vertreter) und die Adresse des Gewerbes.
Ein Hinweis auf die GbR kann in den Fahrzeugpapieren auf Wunsch aufgenommen werden.

Benötigte Unterlagen

Ausweis und Vollmacht von allen Gesellschaftern und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug.
Ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich: Gesellschaftervertrag

Besonderes

Unterschriftserfordernis: Ein Gesellschafter bzw. ein Verfügungsberechtigter (benannter Vertreter)

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten