Kindertagespflege

Kindertagespflege, was ist das?

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform. Sie ist sehr individuell und flexibel und eignet sich daher besonders für Kinder unter drei Jahren. In kleinen, überschaubaren Gruppen, denn Tagesmütter und -väter betreuen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig, können erste soziale Erfahrungen gemacht werden.

Aber auch als ergänzendes Angebot für Kinder in Tages-einrichtungen im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung oder für Schulkinder bietet sich die Kindertagespflege an.

Die Tageskinder werden in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson betreut. In besonderen Fällen kann die Betreuung aber auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden.

Kindertagespflege unterstützt Eltern, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können und ist ein gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen.

Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?

Für die Vermittlung von Tagespflegepersonen sind im Wetteraukreis die regionalen Tagespflegebüros der AWO Perspektiven gGmbH und des Diakonischen Werks Wetterau zuständig. In Karben berät das Mütter- und FamilienZentrum Karben e.V.

Vermittelt werden nur Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt überprüft wurden und eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII erhalten haben.

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater?

Was bringen Sie mit:

  • Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern
  • Interesse an Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
  • liebevolles, wertschätzendes und familiäres Umfeld
  • Offenheit gegenüber dem Austausch und der Zusammenarbeit mit anderen Menschen
  • Interesse an Fortbildungen und Austausch mit anderen Tagespflegepersonen

Für die regelmäßige Betreuung von Kindern benötigen Sie eine Erlaubnis.  

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder

  • außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt länger als drei Monate

betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII ist für alle Tagespflegepersonen verpflichtend. Sie wird vom Jugendamt erteilt, wenn die Person geeignet ist.

Besonderes

Informationen zu den Betreuungskosten finden Sie hier.

Das zuständige Kindertagespflegebüro für die Suche nach einer Tagespflegeperson bzw. bei Interesse an der Tätigkeit in der Kindertagespflege finden Sie hier.

Der Belegungsplan für Kindertagespflegepersonen ist online ausfüllbar.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Fabienne Wolf 06031 83-3347 06031 83-913347 35 E-Mail
Silke Wöll 06031 83-3324 06031 83-913324 35 E-Mail

Zuständig

Familienförderung